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17.01.2005 |
In
eigener Sache...
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Zwischenzeitlich taucht schon der zweite kritisierte unternehmer auf,
der ihm nicht genehme kommentare seiner produkte oder
dienstleistungen von www.schlechte-produkte.org entfernt haben möchte.
Wer mir aufzeigt daß meine kritik sachlich unzutreffend ist,
wird meine rückhaltlose unterstützung finden. Dies bedeutet
daß meine kritik von der site entfernt wird und ich mich
öffentlich entschuldige.
Wer allerdings kritik nur unterdrücken möchte, sei darauf
hingewiesen daß jeder unternehmer sachliche und zutreffende
kritik an seinen produkten oder dienstleistungen hinnehmen muß.
Zum thema gibt es diverse gerichtsurteile inklusive
höchstrichterlichen entscheidungen. |
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Ein beispiel:
Verkündet am: 13.12.2001
Ober-Landgericht Dresden
Geschäftszeichen: 4U2543/01
Auszug: |
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Der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb indiziert ebenso wie die Persönlichkeitsverletzung
jedoch noch nicht die Rechtswidrigkeit der beanstandeten
Äußerungen. Vielmehr handelt es sich insoweit jeweils um
einen offenen Tatbestand, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus
einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall
konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (vgl.
Wenzel aa0. Rdn. 5.129 ff.; Rdn. 5.12)~. Hier müssen das
Persönlichkeitsrecht der Klägerin und ihr Recht am
eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, beides Rechte, die
grundrechtlichen Schutz genießen (Art. 2 Abs. 1, 14 GG) , gegen
die Äußerungs- und Meinungsfreiheit des Beklagten, Art. 5
Abs. 1 GG, abgewogen werden.
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Ergebnis dieser Abwägung ist im Grundsatz,
dass ein Gewerbetreibender der Wahrheit entsprechende
Tatsachenbehauptungen sowie Meinungsäußerungen bis zur
Grenze der Schmähkritik hinzunehmen hat (Hager in Staudinger 13.
Aufl. § 823 D 24; Wenzel aao. Rdn. 6.7). Die Grenze zur
Schmähkritik ist nicht bereits dann überschritten, wenn der
Betreffende keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil
angibt oder angeben kann. Ob die Äußerung wertvoll oder
wertlos, richtig oder falsch, rational oder emotional begründet
ist, spielt keine Rolle (Wenzel aao. 6.11. Erst, wenn die
Äußerung den Boden sachlicher Kritik völlig
verläßt und nur darauf abzielt, den Betroffenen
verächtlich zu machen und in der Öffentlichkeit
herabzuwürdigen, ist die Zulässigkeit im Allgemeinen zu verneinen. |
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Wer meint sinnlos geld in rechtsstreitigkeiten investieren zu
müssen, sollte vorher überlegen ob er nicht besser seine
produkte oder dienstleistungen optimiert, so daß keine kritik
an seinen produkten oder dienstleistungen notwendig ist.
Ich nehme nicht widerstandslos hin, daß mir oder anderen
für mangelhafte produkte oder dienstleistungen das geld aus der
tasche gezogen wird. |
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