17.01.2005


In eigener Sache...

Zwischenzeitlich taucht schon der zweite kritisierte unternehmer auf, der ihm nicht genehme kommentare seiner produkte oder dienstleistungen von www.schlechte-produkte.org entfernt haben möchte.

Wer mir aufzeigt daß meine kritik sachlich unzutreffend ist, wird meine rückhaltlose unterstützung finden. Dies bedeutet daß meine kritik von der site entfernt wird und ich mich öffentlich entschuldige.

Wer allerdings kritik nur unterdrücken möchte, sei darauf hingewiesen daß jeder unternehmer sachliche und zutreffende kritik an seinen produkten oder dienstleistungen hinnehmen muß.

Zum thema gibt es diverse gerichtsurteile inklusive höchstrichterlichen entscheidungen.

 

Ein beispiel:

Verkündet am: 13.12.2001
Ober-Landgericht Dresden
Geschäftszeichen: 4U2543/01

Auszug:

Der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb indiziert ebenso wie die Persönlichkeitsverletzung jedoch noch nicht die Rechtswidrigkeit der beanstandeten Äußerungen. Vielmehr handelt es sich insoweit jeweils um einen offenen Tatbestand, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (vgl. Wenzel aa0. Rdn. 5.129 ff.; Rdn. 5.12)~. Hier müssen das Persönlichkeitsrecht der Klägerin und ihr Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, beides Rechte, die grundrechtlichen Schutz genießen (Art. 2 Abs. 1, 14 GG) , gegen die Äußerungs- und Meinungsfreiheit des Beklagten, Art. 5 Abs. 1 GG, abgewogen werden.

 

Ergebnis dieser Abwägung ist im Grundsatz, dass ein Gewerbetreibender der Wahrheit entsprechende Tatsachenbehauptungen sowie Meinungsäußerungen bis zur Grenze der Schmähkritik hinzunehmen hat (Hager in Staudinger 13. Aufl. § 823 D 24; Wenzel aao. Rdn. 6.7). Die Grenze zur Schmähkritik ist nicht bereits dann überschritten, wenn der Betreffende keine nachprüfbaren Gründe für sein Urteil angibt oder angeben kann. Ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, rational oder emotional begründet ist, spielt keine Rolle (Wenzel aao. 6.11. Erst, wenn die Äußerung den Boden sachlicher Kritik völlig verläßt und nur darauf abzielt, den Betroffenen verächtlich zu machen und in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen, ist die Zulässigkeit im Allgemeinen zu verneinen.

 

Wer meint sinnlos geld in rechtsstreitigkeiten investieren zu müssen, sollte vorher überlegen ob er nicht besser seine produkte oder dienstleistungen optimiert, so daß keine kritik an seinen produkten oder dienstleistungen notwendig ist.

Ich nehme nicht widerstandslos hin, daß mir oder anderen für mangelhafte produkte oder dienstleistungen das geld aus der tasche gezogen wird.